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Parken in der Gemeinde Schlangen

Kostenfrei parken in allen Ortsteilen

In den Ortsteilen Schlangen, Kohlstädt und Oesterholz-Haustenbeck stehen öffentliche Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Das Parken auf den kommunalen Stellplätzen ist grundsätzlich kostenfrei. Bitte beachten Sie jedoch mögliche zeitliche Beschränkungen, besondere Zweckbestimmungen und die Beschilderung vor Ort.

Auf privaten Parkplätzen, beispielsweise von Geschäften, gastronomischen Betrieben oder anderen Einrichtungen, können abweichende Regelungen gelten.

Das Parkraumkonzept für den Schlänger Ortskern liefert verschiedene Handlungsempfehlungen, wie beispielsweise eine kostenlose Parkraumbewirtschaftung über Parkscheibe (Foto: KI-generiert)

Zentrale Parkmöglichkeiten im Überblick

Eine Übersicht über die zentralen öffentlichen Parkplätze in der Gemeinde Schlangen finden Sie in der nachfolgenden Karte. Sie erleichtert die Suche nach einem geeigneten Stellplatz und zeigt die Lage der Parkmöglichkeiten in den einzelnen Ortsteilen.

Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit die ausgewiesenen Parkplätze. Viele Ziele im Ortskern sowie öffentliche Einrichtungen, Geschäfte und gastronomische Angebote sind von dort aus in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar.

Grundsätzlich gilt beim Parken

Verkehrszeichen, Zusatzzeichen und Fahrbahnmarkierungen sind stets zu beachten. Fahrzeuge müssen platzsparend abgestellt werden, ohne andere Menschen zu gefährden oder unnötig zu behindern.

Beim Parken ist insbesondere darauf zu achten, dass:

  • Gehwege und Radverkehrsanlagen frei bleiben,
  • Rettungs- und Feuerwehrzufahrten nicht blockiert werden,
  • Grundstücksein- und -ausfahrten erreichbar bleiben,
  • abgesenkte Bordsteine und Querungsstellen freigehalten werden,
  • ausreichende Sicht an Kreuzungen und Einmündungen erhalten bleibt,
  • andere Fahrzeuge die Straße weiterhin sicher befahren können.

Auch ohne ein ausdrückliches Haltverbot kann das Parken unzulässig sein, wenn dadurch der Verkehr behindert oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird.

Halten oder Parken – was ist der Unterschied?

Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, parkt im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung. Ein eingeschalteter Warnblinker macht aus einem Parkvorgang kein zulässiges Halten und berechtigt nicht dazu, Halt- oder Parkverbote zu missachten.

Auch „nur kurz“ abgestellte Fahrzeuge können erhebliche Behinderungen verursachen – beispielsweise auf Gehwegen, vor Einfahrten oder an unübersichtlichen Stellen.

Rücksichtsvoll und platzsparend parken

Richtiges Parken trägt dazu bei, dass Straßen und öffentliche Räume für alle sicher und gut nutzbar bleiben. Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug vollständig innerhalb vorhandener Markierungen und möglichst platzsparend ab.

Achten Sie beim Öffnen der Fahrzeugtüren auf den fließenden Verkehr sowie auf vorbeifahrende Radfahrerinnen und Radfahrer. Lassen Sie keine Gegenstände oder Abfälle auf Parkflächen zurück.

Kontrolle des ruhenden Verkehrs

Parkverstöße werden im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs kontrolliert und können entsprechend den geltenden Vorschriften als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Dies gilt insbesondere, wenn durch falsch abgestellte Fahrzeuge andere Verkehrsteilnehmende behindert, gefährdet oder Verkehrsflächen blockiert werden.

Nützliche Hinweise

Kurze Wege auch ohne Auto

Viele Ziele innerhalb der Ortsteile lassen sich gut zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen. Im Ortskern und an verschiedenen öffentlichen Einrichtungen stehen Fahrradabstellmöglichkeiten zur Verfügung.

Wer für kurze Wege auf das Fahrrad oder den Fußverkehr umsteigt, entlastet die zentralen Parkplätze, reduziert den Verkehr und trägt zu einer höheren Aufenthaltsqualität bei.

Hinweise und Kontakt

Die vorstehenden Informationen geben einen Überblick über wichtige Parkregeln, können jedoch nicht jede örtliche Situation abbilden. Entscheidend sind die Straßenverkehrs-Ordnung sowie die jeweils vorhandenen Verkehrszeichen und Markierungen.

Hinweise zu beschädigten Verkehrszeichen, dauerhaft abgestellten Fahrzeugen oder wiederkehrenden Parkproblemen können der Gemeindeverwaltung .

Sie haben Fragen?

Dann melden Sie sich gerne bei unserem Mobilitätsmanager.