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Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Aufstellung Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Die Gemeinde Schlangen hat erstmalig ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept aufgestellt. Das Einzelhandelskonzept ist ein zentrales Instrument, um die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde Schlangen nachhaltig zu fördern und die Nahversorgung für die Bevölkerung zu sichern.

Einzelhandel ist wichtig für die Grundversorgung in einer Kommune (Foto: stock.adobe.com / mila103)

Das Konzept bildet die Entscheidungsrichtlinie zur planungsrechtlichen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung. Es definiert, wo und welche Art von Einzelhandel angesiedelt werden kann, und bietet damit sowohl für die kommunale Bauleitplanung als auch für Investoren und Einzelhandelsbetreiber eine klare Orientierung.

Das Konzept basiert auf einer umfassenden Analyse, die unter anderem die bestehende Versorgungssituation und potenzielle Entwicklungsflächen berücksichtigt.

Eine Beteiligung in Form einer Bevölkerungs- und Händlerbefragung wurde im November / Dezember 2023 durchgeführt. Des Weiteren wurde die Konzeptentwicklung durch einen Arbeitskreis aus unterschiedlichen Akteuren (u. a. Politik, Verwaltung, Bezirksregierung Detmold, Wirtschaftsförderung des Kreises Lippe, Industrie- und Handelskammer Lippe, Handelsverband OWL und Werbegemeinschaft Schlangen) begleitet.

Ergebnisse Online-Befragung

In der Gemeinde Schlangen wurde dabei festgestellt, dass es in einigen Bereichen, wie im südlichen Siedlungsbereich und im Ortsteil Kohlstädt, Versorgungsdefizite gibt, insbesondere im Bereich Nahrungs- und Genussmittel. Die Abdeckung der fußläufigen Nahversorgung in Schlangen und Oesterholz-Haustenbeck ist hingegen überwiegend gegeben.

Es wurden somit grundsätzlich Bedarfe festgestellt, die im Rahmen der Konzeptaufstellung näher betrachtet werden.

Über den inzwischen rechtskräftigen Regionalplan wurden zudem Entwicklungsflächen für die Gemeinde Schlangen definiert, die z. B. neue Möglichkeiten im Norden von Schlangen ermöglichen. Eine Potenzialanalyse (PDF) zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes an diesem möglichen Standort fließt ebenfalls in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (PDF) mit ein.

Zusätzlich wurden Erkenntnisse aus dem Einzelhandelskonzept der Nachbarkommune Bad Lippspringe mit einbezogen, um regionale Wechselwirkungen zu berücksichtigen.

Diese Ergebnisse, ergänzt durch die Bevölkerungs- und Händlerbefragung, bilden die Grundlage für gezielte Maßnahmen und Planungen.

Ein wichtiger Aspekt ist die Ausweisung eines zentralen Versorgungsbereiches im Ortskern der Gemeinde Schlangen. Dieser übernimmt die Funktion des Hauptzentrums in der Gemeinde und ist somit schützenswert. Innerhalb dieses Bereiches ist ein bedeutender Anteil der Einzelhandelsbetriebe ansässig.

Zudem wird ein nahversorgungsrelevanter Ergänzungsstandort im Ortsteil Oesterholz-Haustenbeck (NAHKAUF-Markt) ausgewiesen.

Abgrenzung Zentraler Versorgungsbereich (Datei: cima 2024, Kartengrundlage: GeoBasis-DE/BKG, 2024)

In einem abschließenden Schritt wurde die Offenlage des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes durchgeführt. Hierbei wurde Bürgerinnen und Bürgern sowie Händlern die Gelegenheit gegeben, Einsicht in das Konzept zu nehmen und sich nochmals aktiv in die Planung einzubringen.

Insgesamt sichert das Einzelhandelskonzept die langfristige Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinde Schlangen und ihres Einzelhandels, was nicht nur wirtschaftlich, sondern auch sozial und ökologisch von Vorteil ist.

Downloads

Ergebnis der Offenlage

Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 20.01.2025 bis einschließlich 17.02.2025. Seitens der Öffentlichkeit sowie angrenzender Kommunen sind keine Stellungnahmen eingegangen. Dies wird als „stille Zustimmung“ gewertet. Seitens der Träger öffentlicher Belange hat nur die IHK Lippe zu Detmold eine Stellungnahme abgegeben, in der sie Ihre Zustimmung zum Zentrenkonzept darlegen.
Eine Überarbeitung des Entwurfsberichtes sowie eine erneute Offenlage waren somit nicht erforderlich.

Der Rat der Gemeinde Schlangen hat am 06.03.2025 das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Gemeinde Schlangen als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 (6) Nr. 11 BauGB förmlich beschlossen. Die Bekanntmachung ist am 25. März 2025 im Kreisblatt sowie auf der gemeindlichen Homepage erfolgt.

Insgesamt sichert das Einzelhandelskonzept die langfristige Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinde Schlangen und ihres Einzelhandels, was nicht nur wirtschaftlich, sondern auch sozial und ökologisch von Vorteil ist.

Sie haben Fragen?

Dann melden Sie sich gerne bei der zuständigen Mitarbeiterin.

Meng, (Frau Eva-Maria Meng)